Mit der neuen Corona-Verordnung haben auch wir in der ESG unser Hygienekonzept überarbeitet. Ihr findet es hier auf der Homepage der ESG unter "Corona, Listen, FAQ"
Neben den gängigen Regeln bezüglich Mindestabstand, Mund-Nase-Schutz und Kontakterfassung, hier kurz und knapp die zwei wichtigsten Neuerungen:
- Wenn die Schwellenwerte unterschritten sind, können öffentliche Veranstaltungen (die keine Gottesdienste sind) in Präsenz unter der Bedingung von 2G+ stattfinden; für Gottesdienste gilt weiterhin: 3G.
- Im Freien sowie unter Einhaltung des Mindestabstands und der 2G+-Regel kann gegessen und getrunken werden.
Für die Gemeindeversammlung haben wir beschlossen, dass sie digital stattfinden soll, um die Teilnahme allen zu ermöglichen.
Das Hygienekonzept wurde durch den Hygiene-Ausschuss des GAG erarbeitet und beschlossen. Zum Ausschuss gehören: Adrian, Johanna, Jonathan, Verena und ich. Bei Fragen wendet euch an eine*n von uns oder schreibt an den GAG.
Kleiner Leitfaden: Ich möchte öffentlich zu einem präsenten Treffen einladen (z.B. in der Ferien-ESG) – was muss ich beachten?
- Vor der Einladung: Sind wir mindestens 3 Tage unterhalb der Schwellenwerte? - unser Webmaster veröffentlicht die aktuelle Lage hier auf der Homepage
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- Normalstation: 1.300 Betten belegt mit COVID-Patienten (sachsenweit)
- Intensivstation: 420 Betten belegt mit COVID-Patienten (sachsenweit)
- 7-Tage-Inzidenz: 1500 in Dresden
- Beim Empfang: Kontrolle des 2G+-Nachweises und Kontakterfassung via QR-Code oder Teilnahmezettel
- Während der Veranstaltung in der Villa: Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m und Tragen einer FFP2-Maske. (Tipp: Durch den Mindestabstand klärt sich auch die Frage nach der maximalen Größe der Gruppen, in den Saal passen so z.B. maximal 16 Leute), regelmäßiges Lüften
- Nach der Veranstaltung: Desinfektion der Sanitäranlagen und Entsorgung der Papierhandtücher.